Arbeitsleben: Bossing - Was tun?
Jeder Arbeitnehmer ist nach Obligationsrecht (Art. 328 OR) und Arbeitsrecht (Art. 6 ARG) dazu berechtigt, sich zu beschweren. Die Schwierigkeit beim Bossing besteht allerdings darin, dass der Chef die Beschwerden des Opfers dank seiner hierarchisch höhergestellten Position nicht anhören muss. Wenn klärende Gespräche mit dem Chef nicht zur Schlichtung beitragen, ist es sinnvoll, sich offiziell zur Wehr zu setzen, und z.B. den Betriebsrat, die Gewerkschaft, die Gleichstellungsbeauftragte einzuschalten und eine spezielle Mobbing-Beratungsstelle aufzusuchen. Dafür kann es ratsam sein, alle Fakten zu notieren (Bossing-Tagebuch), Belege und Zeugen zu sammeln. Diese Aufzeichnungen, die man an einem sicheren Ort aufbewahren sollte, helfen später dem Berater, Arzt, Mediator o.ä.
Hilfreich ist soziale Unterstützung - man kann sich z.B. mit vertrauenswürdigen Kollegen austauschen oder externe Gesprächspartner suchen, die einen moralisch unterstützen. Ratsam ist auch, sich rechtlich abzusichern und eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Besonders bei Ehrverletzungen und Beleidigungen ist daran zu denken, dass Zeugen unerlässlich sind, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte.