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Herausgegeben von den Berufsverbänden für Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik, Nervenheilkunde und Neurologie aus Deutschland.

Diagnostik von dystonen Bewegungsstöungen (Dystonie)

Ausschlaggebend für die Diagnose einer dystonen Bewegungsstörung ist das Vorhandensein bestimmter, typischer Bewegungsmuster. Treten weitere neurologische Krankheitszeichen wie beispielsweise Paresen (Lähmungen der Muskulatur), Ataxie (Störungen der Gleichgewichtsregulation und der Bewegungskoordination) oder verminderte Gedächtnisleistungen hinzu, handelt es sich häufig nicht um eine idiopathische Dystonie.

Die Anamnese (Krankengeschichte) ist bei der Diagnose bzw. der Differentialdiagnose einer Dystonie besonders wichtig. Der Neurologe muss vor allem Fragen nach dem ersten Auftreten der Symptome, dem Geburtsverlauf, möglichen Hirnverletzungen oder entzündlichen Prozessen, dem gehäuften familiären Vorkommen von Bewegungsstörungen sowie der Medikamenteneinnahme klären. Anhand der Anamnese und einer klinischen Untersuchung kann der Neurologe in vielen Fällen die richtige Diagnose stellen. Es können aber auch zusätzliche Untersuchungen notwendig sein, wie beispielsweise eine Bildaufnahme des Gehirns (Computertomographie, Magnetresonanztomographie), um mögliche symptomatische Ursachen (z.B. Durchblutungsstörung) auszuschließen.

Fällt der Erkrankungsbeginn auf das Kindes- und Jugendalter sind weitere Untersuchungsmethoden (z.B. Blut- und Urinuntersuchungen) notwendig. Dabei müssen eine Reihe von Stoffwechselstörungen ausgeschlossen werden, deren Behandlung unter Umständen Folgeschäden verhindern kann.

Fachliche Unterstützung: Univ.-Prof. Dr. Alfons Schnitzler (DGN) und Priv.-Doz. Dr. med. Martin Südmeyer (DGN), Düsseldorf