Neurologen und Psychiater im Netz

Das Informationsportal zur psychischen Gesundheit und Nervenerkrankungen

Herausgegeben von den Berufsverbänden für Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik, Nervenheilkunde und Neurologie aus Deutschland.

Abgrenzung von Alkoholmissbrauch und Abhängigkeit von Alkohol

Alkoholmissbrauch

Unter dem Missbrauch von Alkohol versteht man einen von der Norm abweichenden Konsum, der einmalig oder wiederholt in übermäßiger Dosierung erfolgt. Darüber hinaus liegt Missbrauch vor, wenn das Kind bzw. der Jugendliche

  • wichtige Aufgaben in Schule, Berufsausbildung, Beruf und Familie vernachlässigt,
     
  • riskantes Verhalten unter Alkoholeinfluss auftritt (z.B. Fahrrad- oder Autofahren im alkoholisierten Zustand),
     
  • delinquentes Verhalten unter Alkoholeinfluss auftritt,
     
  • trotz bestehender Probleme mit dem Umfeld, übermäßiger Alkoholkonsum beibehalten wird.

Alkoholabhängigkeit/-sucht

Eine Alkoholabhängigkeit ist eingetreten, wenn ein starker zuweilen übermächtiger Drang zum Alkoholkonsum besteht und/oder mehr oder länger getrunken wird, als zunächst beabsichtigt war. Fast jede Sucht entwickelt sich über die psychischen Prozesse Erfahrung und Wiederholung. Der Wirkungsverlust von Alkohol muss mit immer höheren Dosen kompensiert werden. Auch gewinnt der Konsum von Alkohol immer mehr Bedeutung und Funktion in verschiedenen Lebenslagen und bei bestimmten Gemütszuständen.
Bei einem Abhängigkeitssyndrom liegen folgende Kriterien vor:

  • Starkes, unwiderstehliches Verlangen Alkohol zu konsumieren,
     
  • verminderte Kontrollfähigkeit über Menge, Zeitpunkt und Dauer der Zufuhr,
     
  • Entzugssymptome, wie Zittern, Schweißausbrüche, Herzrasen, Aggressivität,
     
  • stetige Dosissteigerung um den gewünschten Effekt (z.B. Lockerheit, Entspannung)  zu erzielen,
     
  • zunehmende Bedeutung von Beschaffung des Alkohols (z.B. Woher, welchen, wieviel),
     
  • Vernachlässigung der Aktivitäten zugunsten des Alkoholkonsums,
     
  • anhaltender Konsum, selbst wenn schon gesundheitliche oder soziale Folgeschäden aufgetreten sind.

Fachliche Unterstützung: Prof. Dr. Rainer Thomasius, Hamburg (DGKJP)