Beratungs- und Gutachtendienst für medizinische, zahnmedizinische sowie Pflegeangelegenheiten in den Bundesländern. Die Kassen müssen den MDK bei schwerwiegenden Leistungsfragen (z. B. längere Arbeitsunfähigkeit) mit der Begutachtung beauftragen. Der MDK wird per Umlage der Krankenkassen des jeweiligen Bundeslandes finanziert.
Glossar
Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Medizinischer Dienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen
- Beschreibungen des Begriffes:
Medizinischer Dienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen