Kognitive und mnestische Übungsverfahren, die am PC erbracht werden, sind ebenfalls nicht von der gesetzlichen Krankenkasse zugelassen, jedenfalls nicht im ambulanten Rahmen einer Nervenarztpraxis, sondern nur in teilstationärem und stationärem rehabilitativem Rahmen. Auch solche Leistungen sind individuelle Gesundheitsleistungen.