Neurologen und Psychiater im Netz

Das Informationsportal zur psychischen Gesundheit und Nervenerkrankungen

Herausgegeben von Berufsverbänden und Fachgesellschaften für Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik, Nervenheilkunde und Neurologie aus Deutschland und der Schweiz.

Neurologie und Psychiatrie Völklingen
Dr. med. Hinrich Alberti und Nato Gugushvili MD

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Individuelle Gesundheitsleistungen sind präventive oder kurative Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen sind.

Das Wirtschaftlichkeitsgebot der gesetzlichen Krankenkassen, das im § 12 des Sozialgesetzbuches 5 ( §12 SGB V) gesetzlich kodiert ist, besagt: „die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkasse nicht bewilligen“.

Dies bedeutet einerseits, dass gewisse diagnostische und kurative Leistungen, die über das rein notwendige hinausgehen, nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse erbracht werden können und andererseits, dass auch präventive, vorbeugende Maßnahmen bei Gesundheitszuständen, die noch nicht als Krankheit interpretiert werden können, nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse erbracht werden können.

Ausnahmen sind hier lediglich einige wenige Präventionsleistungen, die von den Krankenkassen getragen werden, wie beispielsweise die Untersuchungen von Säuglingen und Kleinkindern, präventive Coloskopien, Hausarztchecks und ähnliches.

Im Bereich der Neurologie und auch im Bereich der Psychiatrie sind von den Krankenkassen bedauerlicherweise keine Präventionsleistungen zugelassen und werden auch nicht bezahlt, obwohl diese sinnvoll wären, wie beispielsweise in der Schlaganfallvorsorge die Ultraschalluntersuchung der Halsschlagadern, um nur ein Beispiel zu nennen.

Von Dr. Alberti angeboten werden lediglich seriöse, Sinn machende, wissenschaftlich belegte und fundierte diagnostische und therapeutische Verfahren.

Bei Altersvergesslichkeit:
Doppler- und Duplexsonographie der Halsschlagadern zur Schlaganfallsprävention
Alpha-Liponsäure-Therapie bei diabetischer Polyneuropathie als Kurzinfusion
Magnetfeldtherapie bei diabetischer Polyneuropathie
Kognitive und mnestische Übungsverfahren
Persönlichkeitstests und Intelligenztests
Sozialmedizinische Atteste
Geschäftsfähigkeitsattestierungen
Testierfähigkeitsattestierungen
Stellungnahmen zur Verkehrstauglichkeit
Beratungsgespräch zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht

Wünschen Sie solche individuellen Gesundheitsleistungen (IGel-Leistungen) in Anspruch zu nehmen, so ist es erforderlich eine Erklärung über die Wahlentscheidung zur privatärztlichen Behandlung auf eigene Kosten in Vertragsform zu unterzeichnen.

Die Vergütung erfolgt ausschließlich nach der dann maßgeblichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). In der Liquidation werden neben den GOÄ-Ziffern die Leistungslegenden zur Kostentransparenz registriert.

Nicht-kurative, das heißt nicht der Heilung einer Erkrankung dienende individuelle Gesundheitsleistungen unterliegen zusätzlich der Mehrwertsteuerpflicht. Kurative individuelle Gesundheitsleistungen werden nicht mehrwertbesteuert.

Die Kunden können das Honorar bar in der Praxis bezahlen oder überweisen. Sie erhalten eine Rechnung, in der sämtliche Kosten ausgewiesen sind.

Die gewünscht Behandlung, das erwünschte Attest oder die gewünschte Untersuchung ist nicht Bestandteil der vertragsärztlichen, kassenärztlichen Versorgung, nicht Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkasse. Die gewünschte Behandlung kann nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden. Der Kunde hat gegenüber seiner Krankenkasse auch keinen Anspruch auf Kostenerstattung, weder ganz noch teilweise.

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