Geschäftsfähigkeitsattestierungen: Vor der Erstellung einer Vorsorgevollmacht bedarf es –dies ist gesetzlich vorgeschrieben- des Nachweises der Geschäftsfähigkeit in Attestform. Eine solche ärztliche Geschäftsfähigkeitsüberprüfung ist kein einfaches Unterfangen, es bedarf diesbezüglich einer eingehenden psychiatrischen Untersuchung, eines psychologischen Tests zum Ausschluss einer Demenz und einer orientierenden EEG-Untersuchung. Mit diesen einfachen Untersuchungsabläufen wird Ihnen im Falle Ihrer mentalen Gesundheit die Geschäftsfähigkeit nervenärztlich zur Vorlage bei Notaren, Gerichten und Behörden attestiert. Dies ist dann natürlich keine Leistung der Krankenkasse, sondern individuelle Gesundheitsleistung, die von Ihnen bezahlt werden muss.