Das Informationsportal zur psychischen Gesundheit und Nervenerkrankungen
Herausgegeben von Berufsverbänden und Fachgesellschaften für Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik, Nervenheilkunde und Neurologie aus Deutschland und der Schweiz.
Wenn Ihre Versichertenkarte in dem entsprechenden Quartal von uns bereits eingelesen wurde, können Sie ein Folgerezept telefonisch oder über unser Kontaktformular anfordern. Sie müssen dann nicht mehr in der Praxis vorbeikommen, sondern können das Medikament am übernächsten Tag in der Apotheke abrufen.
eRezept per eGK: Patientinnen und Patienten können das eRezept direkt mit ihrer Gesundheitskarte in der Apotheke einlösen. Eine PIN ist hierfür nicht erforderlich. Die Apotheke steckt die eGK in ein Lesegerät und erhält so das Recht, auf den eRezept-Server zuzugreifen und das Rezept herunterzuladen.
eRezept per App: Die Patientinnen und Patienten brauchen zur Nutzung der eRezept-App eine elektronische Gesundheitskarte und ein Smartphone, jeweils mit einer Kontaktlos-Funktion (NFC = Near Field Communication). Zusätzlich benötigen sie eine eGK-PIN von ihrer Krankenkasse. Alternativ können sie sich mit ihrer elektronischen Patientenakte in der eRezept-App authentifizieren. Wenn Patientinnen und Patienten die eRezept-App der gematik nutzen, erhalten sie den Rezeptcode, mit dem die Apotheke auf die Verordnung digital zugreifen kann, direkt auf ihr Smartphone.
--> Bitte helfen Sie uns, Papier zu sparen und nutzen Sie einen der o.g. beiden Wege (eGK oder App).
eRezept als Papierausdruck: Alternativ können Patientinnen und Patienten einen Ausdruck mit einem Rezeptcode auf Papier erhalten, zum Beispiel, wenn sie ihre Verordnung bei einer Versandapotheke einlösen wollen oder nicht über die App verfügen.
Wir bitten um Geduld und Verständnis, sollte die Nutzung des E-Rezeptes in der Anfangszeit noch nicht reibungslos funktionieren. Wir bemühen uns, den neuen Verordnungsprozess so effizient und patientenfreundlich wie möglich zu gestalten.
Ihr Praxisteam