Behandlungsangebote für gesetzlich und privat Versicherte
Sämtliche Erkrankungen, die in das Fachgebiet der Neurologie fallen werden abgeklärt/behandelt, u. a.:
- Nervenerkrankungen des peripheren u. des zentralen Nervensystems
- Neuralgien
- Neuropathien (z. B. Polyneuropathien, Radikulopathien)
- Kopfschmerzerkrankungen (Migräne u. a.)
- Schlaganfall-Folgen u. Ursachen
- Entzündliche Erkrankungen des zentralen Nervensystems wie u. a. Multiple-Sklerose
- Bewegungsstörungen wie u. a. Parkinsonerkrankungen, essentieller Tremor
- dementielle Erkrankungen
- depressive Erkrankungen
Nicht behandelt werden rein psychiatrische Erkrankungen:
- Suchterkrankungen
- Persönlichkeitsstörungen
- Bipolare Erkrankungen
- Schizophrene Erkrankungen
Chron. Schmerzerkrankungen
Behandlung
im Rahmen der Zulassung zur Speziellen Schmerztherapie u. der
vorliegenden Qualifikation für eine schmerztherapeutische Einrichtung-
seit 4/2013 durch die KV Bayern bestätigt-
Vorraussetzung für die Behandlung als chron. Schmerzpatient:
- Eine Überweisung durch den Hausarzt oder auch durch einen Facharzt ist erwünscht.
- Mitbringen sämtlicher Vorbefunde der diagnostischen Abklärung und vorliegenden Arztbriefe in Kopie.
- Vor
der Sprechstunde bei der Schmerztherapeutin ist eine umfassende
Schmerzanalyse (zahlreiche Fragebogen müssen ausgefüllt werden, übliche
Dauer von 30 min. bis zu 1 Std.)erforderlich.
- Für die Schmerzanalyse, ausführliche Anamnese, Untersuchung und Besprechung muß eine Zeit von bis zu 1,5 Std. eingeplant werden.
- Bei
Nichterscheinen zu einem geplanten Termin wird bei fehlender
rechtzeitiger Absage (3 Tage zuvor) kein neuer Termin vergeben.
- Bei
fehlenden/eingeschränkten Deutschkenntnissen ist ein anwesender- durch
den Patienten zu organisierender Dolmetscher/Übersetzer erforderlich.
- Bei
unzureichender bisheriger diagnostischer Abklärung wird diese dann
zunächst eingeleitet u. erst nach Abklärung ein entsprechender
Therapievorschlag gemacht.
- Wir bemühen uns die Wartezeiten kurz
zu halten. Wir bitten Sie jedoch um Verständnis, dass diese aufgrund
von unvorhergesehenen Ereignissen (Notfälle, dringender
Behandlungsbedarf bei starken Schmerzen u. a. ) sich verlängern kann.
- Bei
vorliegendem Medikamentenmißbrauch bei Suchterkrankungen wird eine
psychiatrische Behandlung empfohlen. Eine Verordnung von entsprechenden
Medikamenten bei Mißbrauch wird nicht erfolgen.
Akupunkturbehandlung für chronische untere Rückenschmerzen und chronische Knieschmerzen :
Vorraussetzung für die Durchführung einer Akupunkturbehandlung durch die gesetzlichen Krankenkassen:
- Vorliegen
eines ärztlichen Befundes, der bestätigt, dass eine chron. LWS-Syndrom
oder eine schmerzhafte Gonarthrose seit über 6 Monaten besteht. Dann
übernimmt die KK die Kosten für 10 Akupunkturbehandlungen/Jahr, die ohne
wöchentliche Unterbrechung durchgeführt werden müssen.
Akupunkturbehandlung bei anderen Schmerzerkrankungen:
bei Privatkassen werden teilweise auch die Kosten für die Akupunktur
für chron. Kopfschmerzen u. Migräne übernommen. Dies muß im Einzelfall geklärt werden.