Neurologen und Psychiater im Netz

Das Informationsportal zur psychischen Gesundheit und Nervenerkrankungen

Herausgegeben von Berufsverbänden und Fachgesellschaften für Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik, Nervenheilkunde und Neurologie aus Deutschland und der Schweiz.

Sabine Pieschl
Neurologie, Schmerztherapie und Akupunktur, Augsburg

Behandlungsangebote für gesetzlich und privat Versicherte


Sämtliche Erkrankungen, die in das Fachgebiet der Neurologie fallen werden abgeklärt/behandelt, u. a.:

  • Nervenerkrankungen des peripheren u. des zentralen Nervensystems
  • Neuralgien
  • Neuropathien (z. B. Polyneuropathien, Radikulopathien)
  • Kopfschmerzerkrankungen (Migräne u. a.)
  • Schlaganfall-Folgen u. Ursachen
  • Entzündliche Erkrankungen des zentralen Nervensystems wie u. a. Multiple-Sklerose
  • Bewegungsstörungen wie u. a. Parkinsonerkrankungen, essentieller Tremor
  • dementielle Erkrankungen
  • depressive Erkrankungen

Nicht behandelt werden rein psychiatrische Erkrankungen:

  • Suchterkrankungen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Bipolare Erkrankungen
  • Schizophrene Erkrankungen

Chron. Schmerzerkrankungen
Behandlung im Rahmen der Zulassung zur Speziellen Schmerztherapie u. der vorliegenden Qualifikation für eine schmerztherapeutische Einrichtung- seit 4/2013 durch die KV Bayern bestätigt-

Vorraussetzung für die Behandlung als chron. Schmerzpatient:

  1. Eine Überweisung durch den Hausarzt oder auch durch einen Facharzt ist erwünscht.
  2. Mitbringen sämtlicher Vorbefunde der diagnostischen Abklärung und vorliegenden Arztbriefe in Kopie.
  3. Vor der Sprechstunde bei der Schmerztherapeutin ist eine umfassende Schmerzanalyse (zahlreiche Fragebogen müssen ausgefüllt werden, übliche Dauer von 30 min. bis zu 1 Std.)erforderlich.
  4. Für die Schmerzanalyse, ausführliche Anamnese, Untersuchung und Besprechung muß eine Zeit von bis zu 1,5 Std. eingeplant werden.
  5. Bei Nichterscheinen zu einem geplanten Termin wird bei fehlender rechtzeitiger Absage (3 Tage zuvor) kein neuer Termin vergeben.
  6. Bei fehlenden/eingeschränkten Deutschkenntnissen ist ein anwesender- durch den Patienten zu organisierender Dolmetscher/Übersetzer erforderlich.
  7. Bei unzureichender bisheriger diagnostischer Abklärung wird diese dann zunächst eingeleitet u. erst nach Abklärung ein entsprechender Therapievorschlag gemacht.
  8. Wir bemühen uns die Wartezeiten kurz zu halten. Wir bitten Sie jedoch um Verständnis, dass diese aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen (Notfälle, dringender Behandlungsbedarf bei starken Schmerzen u. a. ) sich verlängern kann.
  9. Bei vorliegendem Medikamentenmißbrauch bei Suchterkrankungen wird eine psychiatrische Behandlung empfohlen. Eine Verordnung von entsprechenden Medikamenten bei Mißbrauch wird nicht erfolgen.

Akupunkturbehandlung für chronische untere Rückenschmerzen und chronische Knieschmerzen :
Vorraussetzung für die Durchführung einer Akupunkturbehandlung durch die gesetzlichen Krankenkassen:

  • Vorliegen eines ärztlichen Befundes, der bestätigt, dass eine chron. LWS-Syndrom oder eine schmerzhafte Gonarthrose seit über 6 Monaten besteht. Dann übernimmt die KK die Kosten für 10 Akupunkturbehandlungen/Jahr, die ohne wöchentliche Unterbrechung durchgeführt werden müssen.

Akupunkturbehandlung bei anderen Schmerzerkrankungen:

bei Privatkassen werden teilweise auch die Kosten für die Akupunktur
für chron. Kopfschmerzen u. Migräne übernommen. Dies muß im Einzelfall geklärt werden.

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