Krankenversichertenkarte Rezepte

Eine Bitte:

Bringen Sie uns bitte zu jedem Termin immer Ihre Krankenversichertenkarte (Chipkarte) mit, darüber hinaus gemäß den neuen Richtlinien des Gesundheits-Modernisierungsgesetzes ab dem 1.1.2004 entweder einen in dem Quartal gültigen Überweisungsschein oder 10 € Praxisgebühr. Außerdem ist die Behandlung ohne Überweisung und ohne Zahlung einer Praxisgebühr im Kostenerstattungsverfahren möglich. Sie ersparen uns damit viel zusätzliche Arbeit.

Rezepte über von hier aus verordnete Arzneimittel und Heilmittel können in der Praxis persönlich angefordert und abgeholt werden oder schriftlich (incl. frankiertem Umschlag für Rückantwort, ggf. Überweisungsschein, ggf. Chipkarte).