Neurologen und Psychiater im Netz

Das Informationsportal zur psychischen Gesundheit und Nervenerkrankungen

Herausgegeben von den Berufsverbänden für Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik, Nervenheilkunde und Neurologie aus Deutschland.

Begriffserklärung: Psychotherapie - Wann ist Psychotherapie hilfreich?

Die Psychotherapie spielt eine äußerst wichtige Rolle in der Behandlung von psychischen oder psychosomatischen Erkrankungen. Sie ist ein bewusster, geplanter Prozess zwischen Patienten und Psychotherapeuten, um psychisches Leid zu lindern bzw. zu heilen, seelische sowie zwischenmenschliche Konflikte zu bewältigen und um Verhaltensstörungen zu beeinflussen. Die Psychotherapie arbeitet mit psychologischen Mitteln, die im Erleben und Verhalten ihren Ansatzpunkt haben, im Mittelpunkt steht die verbale und nonverbale Kommunikation. Das Ziel der meisten psychotherapeutischen Verfahren mit kommunikativen und/oder übenden Techniken besteht darin, dem Patienten Strategien zur Bewältigung von Problemen aufzuzeigen, ihm Handlungskompetenz zu vermitteln und sein Selbstvertrauen aufzubauen. Das Grundprinzip ist vereinfacht ausgedrückt die Behandlung der Patienten durch Gespräche oder Übungen. Die Methoden sind vielfältig, es gibt u.a. einzel- und gruppentherapeutische Maßnahmen.

Die Psychotherapie hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Moderne psychotherapeutische Verfahren gehen – im Gegensatz zur früher angewandten schulenorientierten Psychotherapie (wie z.B. der klassischen Psychoanalyse) – gezielt auf die Erfordernisse des Patienten und auf sein konkretes Beschwerdebild ein. D.h. viele Psychotherapieformen sind heutzutage auf das jeweilige Beschwerdebild zugeschnitten, man bezeichnet dies als störungsspezifisch bzw. störungsorientiert. Dementsprechend gibt es eine Vielzahl psychotherapeutischer Methoden mit unterschiedlichen Herangehensweisen, die individuell gestaltet werden können.
Psychotherapeutisch behandelt werden können beispielsweise folgende Erkrankungen und Leidenszustände:

* immer in Kombination mit medizinischer Behandlung

Die Vielfalt der Erkrankungen und Störungen macht deutlich, warum es verschiedene Therapieformen geben muss, die genau auf die Erfordernisse des jeweiligen Beschwerdebildes eingehen. Denn nur so kann man den individuellen Bedürfnissen der Patienten gerecht werden und das Versorgungssystem für psychisch kranke Menschen verbessern.

Viele Psychotherapieformen können als Einzeltherapie (nur Sie und der Therapeut), als Paar- (mit Ihnen, Ihrem Partner und dem Therapeuten) oder Familientherapie (mit Ihnen, ausgewählten Familienmitgliedern und dem Therapeuten) sowie in der Gruppe (mit Ihnen, anderen Menschen mit ähnlichen Problemen und dem Therapeuten) stattfinden.

Angesichts der Vielfalt unterschiedlicher Verfahren und Methoden ist es von großer Bedeutung, wissenschaftliche Studien zur Überprüfung der Wirksamkeit von Psychotherapie durchzuführen. Der wissenschaftliche Beirat Psychotherapie der Bundesärztekammer hat die Aufgabe, die Erkenntnisse der Psychotherapieforschung zu überprüfen und Gutachten bez. der wissenschaftlichen Anerkennung der Verfahren zu erstellen.  

Wann ist Psychotherapie hilfreich?

Es gibt zahlreiche Gründe, eine Psychotherapie in Erwägung zu ziehen: von scheinbar unüberwindbaren Schicksalsschlägen bis hin zu schweren psychischen Störungen. Wichtig wird die therapeutische Hilfe vor allem dann, wenn man selbst innerhalb eines sozialen Netzes nicht mehr in der Lage ist, das Problem zu bewältigen und dabei den Alltag aufrechtzuerhalten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Probleme oder Beschwerden schon über einen längeren Zeitraum bestehen oder sich verschlimmern. Die Frage, ob und wann letztendlich eine Psychotherapie angezeigt ist, sollte man gemeinsam mit einem Psychiater und Psychotherapeuten sowie mit dem Hausarzt klären.

Manchmal sind psychische Erkrankungen für Betroffene oder Angehörige nicht einfach zu erkennen. Professionellen Rat sollte man beispielsweise einholen,

  • wenn man seelische Veränderungen an sich bemerkt, für die es keine ausreichende Erklärung gibt, man sich anders fühlt als sonst, wenn man das Gefühl hat sich nicht wieder zu erkennen,
  • wenn man unter Konzentrationsstörungen leidet, Störungen des gewohnten Gedankenflusses bemerkt oder zunehmende Schwierigkeiten bei der Bewältigung des Studiums, des Berufs oder des Alltags hat,
  • wenn man sich von anderen Menschen zurückzieht und ihnen gegenüber ein vermehrtes Misstrauen aufbaut,
  • wenn Stimmungsschwankungen, Aggressionen und Gereiztheit über einen längeren Zeitraum anhalten,
  • wenn die persönlichen Lebensumstände, Probleme und Sorgen oder ein allgemein schlechtes Befinden so überwältigend zu sein scheinen und die eigenen Bewältigungsmöglichkeiten so begrenzt und man das Gefühl hat, die Lebensaufgaben nicht mehr aus eigener Kraft schaffen zu können,
  • wenn Ängste und Sorgen das Leben bestimmen,  in manchen Lebenssituationen Beklemmung auftritt, man die Aktivitäten deswegen einschränkt oder diese nur noch unter großer Anstrengung und mit großen Ängsten ausübt,
  • wenn man länger unter Schlafstörungen oder körperlichen Beschwerden leidet, für die keine organische Ursache gefunden werden kann.
  • wenn man länger sehr viel Alkohol trinkt und auf den Alkoholgenuss nicht verzichten kann, auch wenn man sich dadurch in berufliche oder private Probleme bringt und die Bewältigung des Alltages erschwert ist.

Professionelle Hilfe nicht herauszögern

Manche Menschen scheuen sich davor, bei psychischen Problemen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Für viele Menschen ist der Schritt zu einem Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie oder einem Psychotherapeuten zu gehen mit Vorurteilen und Ängsten verbunden, aber auch mit dem Gefühl persönlich versagt zu haben. Viele - insbesondere depressive Menschen - neigen dazu, sich für ihren Zustand selber die Schuld zu geben und sind davon überzeugt, ihre Probleme doch aus eigener Kraft bewältigen zu können. Man sollte jedoch selbst bei gelegentlichen, aber wiederkehrenden seelischen Störungen eine professionelle Beratung nicht herauszögern. Unbehandelte psychische Erkrankungen bzw. Störungen können leicht eine negative Eigendynamik entwickeln, weitere Gesundheitsprobleme auslösen und es in der Folge noch schwerer machen, die Störung zu überwinden.

Voraussetzung: Eigene Bereitschaft

Konflikte und psychische Leidenszustände können nur bewältigt bzw. gebessert werden, wenn der Patient die Fähigkeit zur Selbstkritik besitzt und in der Lage ist, „in sich zu gehen“. Patienten sollten sich vorab klar machen, dass die Psychotherapie zeitweise ein schmerzhafter Prozess sein kann, denn oft werden unangenehme Erfahrungen und Erkenntnisse zu Tage gebracht. Ein wichtiger Aspekt für eine erfolgreiche Therapie ist, dass man ernsthaft dazu bereit ist, sich mit seinen Problemen über einen längeren Zeitraum auseinanderzusetzen und für deren Lösung mit einem Therapeuten zusammenzuarbeiten. In der Medizin spricht man von der „Compliance“ des Patienten als Oberbegriff für sein kooperatives Verhalten im Rahmen der Therapie. Voraussetzung für eine gute Patienten-Compliance ist ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Patient und Arzt.

Damit eine ambulante Behandlung erfolgreich durchgeführt werden kann, muss zudem auch (noch) ein Mindestmaß psychischer Stabilität und Belastbarkeit gegeben sein. Andernfalls kann eine vorgeschaltete stationäre psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung von Vorteil oder gar unumgänglich sein (z.B. bei Suizidgefahr).

Ablauf der ersten Gespräche

Dem ärztlichen Gespräch kommt bei der Behandlung psychischer Erkrankungen bzw. Störungen eine besondere Bedeutung zu. Zum einen dient es der Informationserhebung zu diagnostischen und therapeutischen Zwecken, zum anderen ist der Aufbau einer positiven therapeutischen Arzt-Patient-Beziehung essentiell.

Zur Sprache kommen in den ersten Gespräche u.a. die aktuellen Beschwerden, der Zeitpunkt an dem die Probleme zum ersten Mal auftraten und inwieweit diese das tägliche Leben beeinträchtigen. Auch wird die bisherige Lebensentwicklung beleuchtet, auch ob einschneidende Ereignisse oder belastende Lebensumstände eingetreten sind. Gleichzeitig beurteilt der Therapeut, ob eine psychiatrische und/oder psychotherapeutische Behandlung zu einer Linderung oder Heilung der Beschwerden des Patienten führen kann.

Im Falle einer angestrebten Psychotherapie sollen die ersten fünf Behandlungsstunden dem Therapeuten ermöglichen, dass er sich über die Problematik des Patienten und dessen Störungs- oder Krankheitsbild Klarheit verschafft. Auch kann und soll der Patient die Probesitzungen dazu nutzen, zu prüfen, wie der Psychotherapeut arbeitet und ob die „Chemie stimmt“ - also ob ein positives und vertrauensvolles Verhältnis mit dem Therapeuten aufgebaut werden kann. Nur wenn dies von beiden Seiten aus der Fall ist, ist die Voraussetzung für einen Behandlungserfolg gegeben. Hilfreich ist ein frühzeitiges Gespräch über die Behandlungsziele und den Behandlungsplan.

Im Erstgespräch stellt sich der Arzt zunächst vor und informiert über seine Funktion und über den Zweck des Gesprächs. Der Patient kann dann frei beginnen zu erzählen, wie sich seine persönlichen Beschwerden aus seiner Sicht darstellen. Der Schweigepflicht kommt gerade bei psychischen Erkrankungen eine große Bedeutung zu.

Inanspruchnahme einer Psychotherapie in Deutschland

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung können Ärzte für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Psychologische Psychotherapeuten direkt aufsuchen, sie benötigen keine Überweisung durch einen anderen Arzt (z.B. Hausarzt). Bis auf die Vorlage der Krankenversicherungskarte sind für die Inanspruchnahme der ersten Sitzungen keine anderen Formalitäten verbunden. Ob und in welcher Form eine Psychotherapie sinnvoll ist, wird in gemeinsamen Gesprächen mit dem Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychotherapeuten entschieden.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie ausschließlich bei einer psychischen Störung mit „Krankheitswert“. Das bedeutet, dass z.B. die Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen und Lebensberatung in der Regel nicht zu den Kassenleistungen zählen.

Inanspruchnahme einer Psychotherapie in Italien, Südtirol

Im öffentlichen Gesundheitswesen arbeiten Psychotherapeuten, die mit geringer Kostenbeteiligung Psychotherapien anbieten. Beim Vorliegen von schweren psychischen Störungen kann ein Facharzt für Psychiatrie des öffentlichen Gesundheitswesens eine Kostenbefreiung (so genannte Ticketbefreiung 044) für erneuerbare 3 Jahre aussprechen. Dadurch werden Einzelpsychotherapie und psychiatrische Behandlung nach der Erstvisite unentgeltlich.

Privat arbeitende Psychotherapeuten müssen zur Gänze von den Klienten bezahlt werden, die Beträge können von der Steuer abgesetzt werden, wenn eine ärztliche Bestätigung die Notwendigkeit der Psychotherapie untermauert.

Mehr zu psychische Störungen und Anlaufstellen in Südtirol unter www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/vorsorge/psychische-gesundheit.asp

Fachliche Unterstützung: Prof. Dr. med. Sabine C. Herpertz, Heidelberg (DGPPN)