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DGPPN: Krankenkassen bei der Behandlung der Tabakabhängigkeit in der Pflicht

Ausstiegsbereite Raucher dürfen zurzeit nicht auf finanzielle Unterstützung der gesetzlichen Krankenkassen bauen, wenn es um die psychotherapeutisch-orientierte Tabakentwöhnung oder eine medikamentöse Therapie geht.

In einem offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr fordert die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) gemeinsam mit weiteren medizinischen Fachgesellschaften die Tabakabhängigkeit als Erkrankung anzuerkennen. Ausstiegsbereite Raucher dürfen in Deutschland nach wie vor nicht auf finanzielle Unterstützung der gesetzlichen Krankenkassen bauen, wenn es um die psychotherapeutisch-orientierte Tabakentwöhnung oder eine medikamentöse Therapie geht. Das kritisiert die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) angesichts der alarmierenden gesundheitlichen Folgen des Tabakkonsums. So gelten, laut des aktuellen Tabakatlasses des Deutschen Krebsforschungszentrums, mehr als ein Drittel aller Raucher in Deutschland als nikotinabhängig. Jährlich sterben etwa 110.000 Menschen an rauchbedingten Erkrankungen wie Krebs, Kreislauf- und Atemwegserkrankungen Die Kosten für die Folgen tabakbedingter Krankheiten und Todesfälle belaufen sich auf schätzungsweise 21 Milliarden Euro. Gemeinsam mit weiteren sieben medizinischen Fachgesellschaften wendet sich die DGPPN deshalb nun in einen offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr. Darin fordern sie die Tabakabhängigkeit in Deutschland als Erkrankung anzuerkennen. Zudem sollten die Gesetzlichen Krankenkassen die ärztlichen Leistungen für Diagnostik, Motivation sowie die Kosten für die medikamentöse und psychotherapeutische Behandlung bei tabakabhängigen Rauchern in ihren Leistungskatalog aufnehmen. Weiter plädieren die Fachgesellschaften dafür, die Budgets der behandelnden Ärzte für die Bereitstellung dieser Leistungen zu erweitern. Die Fachgesellschaften verweisen auf ein Urteil des Schweizer Obersten Bundesgerichtes im August 2011, das einen Anspruch abhängiger Raucher auf eine finanzielle Beteiligung der Krankenkassen an der Heilbehandlung abgeleitet hat. Im Zuge dessen soll insbesondere die medikamentöse Unterstützung des Nikotinentzugs finanziert werden. „Auch Experten der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) stehen gerne zur Verfügung, wenn es um die Erarbeitung von Definitionskriterien für eine Abhängigkeit geht“, betont der Leiter des DGPPN-Referats Suchtpsychiatrie Professor Anil Batra, Tübingen. Zu den Unterzeichnern des offenen Briefes gehören neben der DGPPN auch der Bundesverband der Pneumologen, die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie, die Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie, die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin, die Deutsche Herzstiftung, das Deutsche Krebsforschungszentrum sowie der Wissenschaftliche Aktionskreis Tabakentwöhnung. Den offenen Brief lesen Sie unter: www.dgppn.de/fileadmin/user_upload/_medien/download/pdf/pressemitteilungen/2012/2012-01-11-offener_brief.pdf