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Approbationsordnung: Neue Berufsbezeichnung Psychotherapeut lässt Patienten im Unklaren

Wer eine therapeutische Leistung anbietet, wird für Patienten zukünftig nicht auf den ersten Blick erkennbar sein. Die Orientierung des Patienten im Gesundheitssystem und seine zielgerichtete Versorgung werden damit bewusst erschwert.

Wer eine therapeutische Leistung anbietet, wird für Patienten zukünftig nicht auf den ersten Blick erkennbar sein. Nach neuer Approbationsordnung für Psychotherapeuten, die der Bundesrat am vergangenen Freitag verabschiedet hat, wird ab Wintersemester 2020/21 ein neues Studienfach Psychotherapie direkt zur Approbation führen. Absolventen dürfen dann laut Gesetz die Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin/Psychotherapeut“ tragen. Über die anschließende Weiterbildung ist eine Spezialisierung in der Kinder- und Jugendlichen- oder Erwachsenenpsychotherapie möglich. Aus Sicht der DGPPN grenzt sich die neue Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin/Psychotherapeut“ nicht ausreichend von der der psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten ab. Patienten werden so im Unklaren gelassen, wer ihnen gegenübersitzt und die therapeutische Behandlung verantwortet. Die Orientierung des Patienten im Gesundheitssystem und seine zielgerichtete Versorgung werden damit bewusst erschwert.

Die DGPPN hatte das Gesetzgebungsverfahren von Anfang an kritisch-konstruktiv begleitet und gemeinsam mit Selbsthilfeorganisationen von Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihren Angehörigen wiederholt die notwendige Überarbeitung des Gesetzesentwurfs an diesem und anderen entscheidenden Punkten aufgezeigt. So wurden die mangelnde Praxiszeiten und eine fehlende bundesweite Wissensprüfung bemängelt. Die Approbationsordnung, welcher aktuell der Bundesrat mit eigenen Änderungen zugestimmt hat, trägt mit der von DGPPN, Bundesärztekammer und anderen ärztlichen Verbänden in den vergangenen Monaten vorgebrachten Kritik nur bedingt Rechnung. Es bleibt jetzt abzuwarten, wie der neue Studiengang bundesweit an den Hochschulen eingerichtet wird. Nach Auffassung der Fachgesellschaft sollte die Kooperation mit medizinischen Fakultäten und ihr Wissenstransfer als Garant für eine größtmögliche Versorgungssicherheit des Patienten eine Voraussetzung sein.

Quelle: Pressemitteilung DGPPN