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Impfung gegen Gürtelrose: Bei Grunderkrankung schon ab 50 Jahren

Chronisch erkrankte Menschen sind gesundheitlich besonders gefährdet und haben ein erhöhtes Risiko für Infektionserkrankungen. Infektionen können bei ihnen zudem schwere Erkrankungsverläufe verursachen und Komplikationen mit sich bringen.

Bei einer Gürtelrose (Herpes Zoster) tritt ein schmerzhafter Hautausschlag mit Nervenschmerzen auf. Je nach Verlauf kann es zu erheblichen Schmerzen und damit einhergehenden Beschwerden kommen. Zudem besteht mit der so genannten postherpetischen Neuralgie ein Komplikationsrisiko für längerfristige Nervenschmerzen, welche die Lebensqualität mitunter stark beeinträchtigen können. Um Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung besser vor dieser Problematik zu schützen, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) die Impfung gegen Herpes Zoster schon ab einem Alter von 50 Jahren. „Patienten mit schweren Grunderkrankungen haben im Vergleich zu Personen mit intaktem Immunsystem ein erhöhtes Risiko, an Gürtelrose zu erkranken. Das gilt insbesondere bei Autoimmunerkrankungen sowie auch bei Personen, deren Immunsystem durch bestimmte Therapien geschwächt ist“, erklärt Dr. Curt Beil vom Berufsverband Deutscher Neurologen (BDN). „Eine zweifache Impfung mit dem Totimpfstoff gegen Herpes Zoster kann gesundheitlich gefährdete Personen wirksam schützen.“

Zum Kreis der Menschen, die sich ab 50 Jahren impfen lassen sollten, gehören z.B. Patienten mit HIV-Infektion, rheumatoider Arthritis, systemischem Lupus erythematodes, chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, chronisch obstruktiver Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale, chronischer Niereninsuffizienz, Diabetes mellitus sowie immunsupprimierte Personen. Ist die Impfung aufgrund einer der genannten Grunderkrankungen empfohlen, sollte die Impfung und der beste Impfzeitpunkt mit der behandelnden Ärztin bzw. dem bzw. dem behandelnden Arzt besprochen werden. Das gilt insbesondere bei Personen, die eine Therapie erhalten, die das Immunsystem unterdrückt. „Weil eine Gürtelrose vorwiegend bei immungeschwächten sowie auch älteren Personen auftritt, richtet sich die Impfempfehlung gegen Herpes Zoster auch an alle Menschen ab 60 Jahren“, ergänzt der Neurologe.

Die Impfung ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. In der Regel übernehmen auch die meisten privaten Krankenversicherungen ebenfalls die Kosten für die Impfung. In Deutschland erkranken pro Jahr über 300.000 Personen an Herpes Zoster (Gürtelrose). Dabei handelt es sich um eine Reaktivierung des Varicella-zoster-Virus, mit dem sich Betroffene meist in der Kindheit angesteckt haben und das bei der Erstinfektion Windpocken verursacht hat.

Mehr Informationen:
RKI: Gürtelrose (Herpes zoster): Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Erkrankung und Impfung