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Herausgegeben von den Berufsverbänden für Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik, Nervenheilkunde und Neurologie aus Deutschland.

Glossar

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Güterabwägung
Beschreibungen des Begriffes:

Güterabwägung

Unter Güterabwägung versteht man die Bewertung zweier „gleichwertiger Rechtsgüter“, wenn diese nicht gleichzeitig verwirklicht werden können. Im Falle einer Kollision, müssen die Güter in Gegenüberstellung daraufhin untersucht werden, welchem Recht im Einzelfall der Vorrang einzuräumen ist. In Notsituationen darf das höherwertige Gut (akute Lebensgefahr eines Menschen) u.U. zu Gunsten des geringer wertigen Gutes (Schweigepflicht) verletzt werden.

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