Unter Güterabwägung versteht man die Bewertung zweier „gleichwertiger Rechtsgüter“, wenn diese nicht gleichzeitig verwirklicht werden können. Im Falle einer Kollision, müssen die Güter in Gegenüberstellung daraufhin untersucht werden, welchem Recht im Einzelfall der Vorrang einzuräumen ist. In Notsituationen darf das höherwertige Gut (akute Lebensgefahr eines Menschen) u.U. zu Gunsten des geringer wertigen Gutes (Schweigepflicht) verletzt werden.
Glossar
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- Name des Begriffes: Güterabwägung
- Beschreibungen des Begriffes:
Güterabwägung