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Neufassung der Soziotherapie-Richtlinie: ein wichtiger Schritt, aber weiterhin Optimierungsbedarf

Schwer psychisch kranke Menschen sind häufig nicht in der Lage, medizinische Leistungen, auf die sie Anspruch haben, selbstständig in Anspruch zu nehmen. Doch mithilfe der Soziotherapie kann Betroffenen ein Weg zur Teilhabe am Leben geebnet werden. Am Donnerstag hat der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) eine Neufassung der Soziotherapie-Richtlinie (ST-RL) beschlossen, die u.a. eine Erweiterung der Indikation und eine Erhöhung der Therapieeinheiten vorsieht. Die DGPPN begrüßt die inhaltliche Weiterentwicklung der Leitlinie, sieht aber weiterhin Optimierungsbedarf in der Umsetzung.

Die Soziotherapie stellt eine lebenspraktische Anleitung für schwer psychisch kranke Menschen zur selbstständigen Nutzung ärztlich verordneter, sozialer und therapeutischer Angebote innerhalb der psychiatrischen Versorgung dar. Denn häufig sind die Betroffenen in ihrer Fähigkeit, den Lebensalltag eigenständig zu bewältigen und medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen, stark eingeschränkt. Durch Motivierungsarbeit und strukturierte Trainingsmaßnahmen hilft die Soziotherapie, psychosoziale Defizite abzubauen. Die Patienten sollen in die Lage versetzt werden, die erforderlichen Leistungen zu akzeptieren und selbstständig in Anspruch zu nehmen.

Neben somatischen und psychotherapeutischen Interventionen stellen soziotherapeutische Behandlungsansätze im Rahmen von psychosozialen Interventionen eine wichtige Ergänzung in der Behandlung psychisch erkrankter Menschen dar. „Aus Sicht der DGPPN ist die vom G-BA verabschiedete Neufassung der Soziotherapie-Richtlinie mit der vorgesehenen Erweiterung der Indikationen und Erhöhung der Therapieeinheiten ein wichtiges und positives Zeichen für diese Patientengruppe“, stellt DGPPN-Präsidentin Dr. Iris Hauth fest. „Allerdings besteht weiterhin Optimierungsbedarf: Der administrative Antragsaufwand ist für die verschreibenden Fachärzte sehr hoch und müsste dringend minimiert werden, zudem sind die Abstimmungsprozesse der verschiedenen Leistungserbringer nicht eindeutig geregelt. Neben der vorgesehenen Berichtspflicht müsste gleichzeitig eine ausreichende Qualifizierung der Soziotherapeuten sichergestellt werden. Die Effektivität von soziotherapeutischen Leistungen basiert maßgeblich auf einem manualisierten Vorgehen. Deshalb müssen sie von Personen erbracht werden, die ihre Maßnahmen an evidenzbasierten Ansätzen ausrichten können“, so Hauth weiter.

Quelle: Pressemitteilung DGPPN